Liefer- und Zahlungsbedingungender Fristads Austria GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fristads Austria GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Fristads Austria GmbH („Fristads“) und Kunden von Fristads und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Fristads wirksam.
2. Angebot
2.1. Angebote von Fristads gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und Prospektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Fristads weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind an Fristads unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.2. Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Annäherungswert zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Fristads nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
3.2. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.4. Bestellungen werden von Fristads nur bearbeitet, wenn bestellte Artikel mit der aktuellen Artikel-, Farb- und Größenbezeichnung angegeben werden.
4. Preise
4.1. Die Preise sind empfohlene, nicht kartellierte Verkaufspreise. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie Transportkosten und Transportversicherung werden dem Kunden entsprechend berechnet. Die Transportpauschale bei Kleinaufträgen bis zu einem Netto-Bestellwert von € 350,00 beträgt € 15,00 exklusive Mehrwertsteuer, bei Aufträgen ab einem Netto-Bestellwert von € 350,00 werden von Fristads keine Transportkosten verrechnet.
4.2. Die Preise werden individuell nach Umsatzgröße bzw. nach vereinbarten Umsatzzielen festgelegt. Fristads behält sich das Recht vor, bei Nichterreichung der vereinbarten Umsatzziele die eingeräumten Preisnachlässe nachzuverrechnen.
4.3. Sonderrabatte müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche angeführt sein und können vom Kunden nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.
4.4. Sonderaktionen, die von Fristads angeboten werden, gelten im angegebenen Zeitraum und nur solange der Vorrat reicht. Kunde muss bei diesbezüglichen Bestellungen die angegebenen Bestellcodes ausdrücklich anführen.
5. Lieferung
5.1. Die Auslieferung erfolgt im Regelfall nach erfolgter Auftragsbestätigung binnen 2 Werktagen vom Zentrallager aus. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. In Auftragsbestätigungen aufgenommene Ausliefertermine sind stets unverbindlich.
5.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; auch wenn diese Umstände bei Zulieferanten eintreten.
5.3. Für gewünschte Expressaufträge wird in jedem Fall ein Expresskostenzuschlag von € 16 verrechnet, plus die abhängig vom Gewicht anfallenden Express Transportkosten.
5.4. Mustersendungen werden mit Abzug eines 30 %-igen Musterrabattes Portofrei geliefert und mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen verrechnet. Musterbestellungen müssen vom Kunden eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Werden Muster innerhalb von 4 Wochen retourniert und sind die Artikel als Muster bei der Rücksendung gekennzeichnet, erhält der Kunde nach Prüfung der Rücksendung eine Gutschrift, sofern die Mustersendung sich in einem unbeschädigten Zustand befindet, der einen Widerverkauf zulässt.
6. Gefahrenübergang/Erfüllungsort/Zahlung
6.1. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden, an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Fristads benannt sind, auf den Kunden über.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
6.4. Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Eingeräumte Skonti, Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
Jeder Zahlung des Kunden hat ein Zahlungsaviso voranzugehen. Fristads ordnet jede Zahlung grundsätzlich diesem Zahlungsaviso zu.
Erhält Fristads kein Zahlungsaviso werden fällige Rechnungen automatisch angemahnt.
6.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. sowie Inkassospesen und durch den Zahlungsverzug angefallene Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.
6.6. Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie zum Beispiel Einziehung- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Es ist somit keine „Kürzung“ einer ausgestellten Rechnung zulässig.
6.8. Fristads behält sich ausdrücklich vor, die Zahlungsweise auf „Vorauskassa“ umzustellen.
6.9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen zwischen der Fristads und dem Kunden ist Salzburg.
7. Eigentumsvorbehalt
Fristads behält sich das Eigentum an sämtlichen von Fristads gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
8. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
8.1. Fristads ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht und der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im Vertrag separat vereinbart werden.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6.1.
8.3. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 8.2. hat Fristads nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Leistung bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
8.4. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (zum Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten beim Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Fristads.
8.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Fristads bewirkter Anordnung und Montage ungenügender Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile die von Fristads angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Waschanleitung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Fristads haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Änderungen auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt Fristads keine Gewähr.
8.6. Warenrücksendungen, denen keine Reklamation zugrunde liegt, können nur mit vorheriger Zustimmung von Fristads und unter Abzug einer 38 %-igen Manipulationsgebühr akzeptiert werden. Bei Akzeptanz der Anfrage sendet Fristads einen Retourenschein, der der Rücksendung beigelegt werden muss. Jede nicht angefragte Rücksendung wird unverzüglich und unbearbeitet an den Kunden (Absender) retourniert.
Warenrücksendungen werden von Fristads nur angenommen, wenn der Zustand der Ware einen Widerkauf zulässt. Die Ware muss Original verpackt sein und darf keine Verschmutzungen und/oder Beschädigungen aufweisen. Ebenso muss ich der Original Barcode auf der Verpackung befinden; die Verpackung muss frei von Preisauszeichnungen sein.
9. Datenschutz
9.1. Die Daten des Kunden (Name, Adresse, Bestelldaten) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrages, insbesonders zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich sein, dass die Daten des Kunden auf dem Server eines Dritten gespeichert werden, wozu der Kunde ausdrücklich zustimmt. Eine sonstige Übermittlung der Daten des Kunden erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Abwicklung der vom Kunde gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder Kreditkarteninstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jeweiligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von Fristads).
9.2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihn Fristads oder auch Vertragspartner von Fristads Informationen über Waren oder Leistungen schriftlich oder per E-Mail zusenden oder ihn in sonstiger Weise (zum Beispiel per Telefon) kontaktieren dürfen. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine spezielle Regelung getroffen wurde und kein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr (Fernabsatzgeschäft) vorliegt, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von Fristads zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
10.2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist Fristads berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von Fristads weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
10.3. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Fristads, einschließlich vorprozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von Fristads erbrachte Vorbereitungshandlungen. Fristads steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
11. Haftung
11.1. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fristads auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Fristads gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung von Fristads nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz jedenfalls zu beweisen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen.
11.2. Ansprüche des Kunden sind insbesonders ausgeschlossen, wenn Fehler auf
a) unsachgemäße Behandlung der Ware,
b) unsachgemäße Installation oder
c) die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung durch den Kunden zurückzuführen sind.
11.3. Fristads haftet für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Fristads oder ihren Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung von Fristads nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist weiters jede Haftung von Fristads für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Informations- bzw. Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
12.1. Wird eine Ware von Fristads aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde Fristads bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
12.2. Ausführungsunterlagen wie zum Beispiel Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Fristads und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Etwaige eingeräumte Nutzungsrechte von Logos, URL Adressen, Bilder, Grafiken usw. können jederzeit, ohne Angaben von Gründen, durch Fristads einseitig wiederrufen werden.
13. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmung unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
14. Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht für die Stadt Salzburg ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNICTRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
15. Outdoor-Bekleidung
Die Outdoor-Bekleidung ist nicht Teil der Fristads Linie. Sie hält nicht denselben Anforderungen stand und wurde dafür auch nicht entwickelt. Diese Bekleidung ist nicht Industriewäsche geeignet, bitte beachten Sie die Pflegeanleitung im inneren des Produkts. Die Outdoor-Bekleidung ist von Punkt 10. Rücktritt vom Vertrag ausgenommen. Sie kann nicht retourniert werden.
Die Outdoor-Bekleidung ist nicht Teil der Fristads Linie. Sie hält nicht denselben Anforderungen stand und wurde dafür auch nicht entwickelt. Diese Bekleidung ist nicht Industriewäsche geeignet, bitte beachten Sie die Pflegeanleitung im inneren des Produkts. Die Outdoor-Bekleidung ist von Punkt 10. Rücktritt vom Vertrag ausgenommen. Sie kann nicht retourniert werden.