Liefer- und Zahlungsbedingungender Fristads Austria GmbH


Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fristads Austria GmbH

1.  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsgeschäfte  zwischen  Fristads  Kansas  Austria  GmbH  („Fristads“)
und Kunden von Fristads und zwar für die Lieferung von Waren und
sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Abweichungen von diesen
Bedingungen  sind  nur  bei  schriftlicher  Anerkennung  durch  Fristads  
wirksam.  

2.  Angebot
2.1.  Angebote von Fristads gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und
Prospektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Fristads weder ver-
vielfältigt  noch  Dritten  zugänglich  gemacht werden.  Sie  können  jederzeit  zu-
rückgefordert werden und sind an Fristads unverzüglich zurückzustel-
len, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.2.  Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur
als  Annäherungswert  zu  verstehen  und  stellen  keine  Zusicherung  von  Eigen-
schaften dar.

3.  Vertragsabschluss
3.1.  Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Fristads nach Erhalt der Bestel-
lung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
3.2.  Die  in  Katalogen,  Prospekten  und  dergleichen  enthaltenen  Angaben  sowie
sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in
der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3.  Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.4.  Bestellungen werden von Fristads nur bearbeitet, wenn bestellte Artikel
mit der aktuellen Artikel-, Farb- und Größenbezeichnung angegeben werden.

4.  Preise
4.1.  Die  Preise  sind  empfohlene,  nicht  kartellierte  Verkaufspreise.  Mehrwertsteuer
und  andere  gesetzliche  Abgaben  sowie  Transportkosten  und  Transportversi-
cherung werden dem Kunden entsprechend berechnet. Die Transportpauscha-
le  bei  Kleinaufträgen  bis  zu  einem  Netto-Bestellwert  von  €  350,00  beträgt
€ 15,00  exklusive  Mehrwertsteuer,  bei  Aufträgen  ab  einem  Netto-Bestellwert
von € 350,00 werden von Fristads keine Transportkosten verrechnet.  
4.2.  Die  Preise  werden  individuell  nach  Umsatzgröße  bzw.  nach  vereinbarten
Umsatzzielen festgelegt. Fristads behält sich das Recht vor, bei Nicht-
erreichung  der  vereinbarten  Umsatzziele  die  eingeräumten  Preisnachlässe
nachzuverrechnen.  
4.3.  Sonderrabatte  müssen  in  der  Auftragsbestätigung  ausdrücklich  als  solche
angeführt sein und können vom Kunden nicht im Nachhinein geltend gemacht
werden.  
4.4.  Sonderaktionen,  die  von  Fristads  angeboten  werden,  gelten  im
angegebenen  Zeitraum  und  nur  solange  der  Vorrat  reicht.  Kunde  muss  bei
diesbezüglichen  Bestellungen  die  angegebenen  Bestellcodes  ausdrücklich  an-
führen.  

5.  Lieferung
5.1.  Die Auslieferung erfolgt im Regelfall nach erfolgter Auftragsbestätigung binnen
2 Werktagen vom Zentrallager aus. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kun-
den. In Auftragsbestätigungen aufgenommene Ausliefertermine sind stets un-
verbindlich.  
5.2.  Sofern  unvorhersehbare  oder  vom  Parteiwillen  unabhängige  Umstände,  wie
beispielsweise Fälle höherer Gewalt,  eintreten, die die Einhaltung der verein-
barten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer die-
ser Umstände; auch wenn diese Umstände bei Zulieferanten eintreten.
5.3.  Für gewünschte Expressaufträge wird in jedem Fall ein Expresskostenzuschlag
von  €  16  verrechnet,  plus  die  abhängig  vom  Gewicht  anfallenden  Express
Transportkosten.  
5.4.  Mustersendungen werden mit Abzug eines 30 %-igen Musterrabattes Portofrei
geliefert und mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen verrechnet. Musterbestel-
lungen müssen vom Kunden eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Werden
Muster innerhalb von 4 Wochen retourniert und sind die Artikel als Muster bei
der  Rücksendung  gekennzeichnet,  erhält  der  Kunde  nach  Prüfung  der  Rück-
sendung eine Gutschrift, sofern die Mustersendung sich in einem unbeschädig-
ten Zustand befindet, der einen Widerverkauf zulässt.  

6.  Gefahrenübergang/Erfüllungsort/Zahlung
6.1.  Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden, an den
Frachtführer,  dessen  Beauftragten  oder  andere  Personen,  die  von  Fristads
benannt sind, auf den Kunden über.
6.2.  Der  Kunde  hat  die  Ware  unverzüglich  nach  Erhalt  auf  Vollständigkeit  und
Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die
Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.3.  Unwesentliche  Mängel,  die  die  Funktionstüchtigkeit  des  Liefergegenstandes
nicht  beeinträchtigen,  berechtigen  den  Kunden  nicht  zu  einer  Verweigerung
der Abnahme.
6.4.  Zahlungen  sind  30  Tage  nach  Rechnungsstellung  ohne  jeden  Abzug  fällig.
Eingeräumte Skonti, Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollstän-
digen Zahlung bedingt.  

Jeder Zahlung des Kunden hat ein Zahlungsaviso voranzugehen. Fristads Kan-
sas ordnet jede Zahlung grundsätzlich diesem Zahlungsaviso zu.  

Erhält Fristads kein Zahlungsaviso werden fällige Rechnungen automa-
tisch angemahnt.  
6.5.  Bei  Zahlungsverzug  werden  Verzugszinsen  in  Höhe  von  9  %  p.a.  sowie
Inkassospesen und durch den Zahlungsverzug angefallene Rechtsanwaltskos-
ten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.
6.6.  Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungs-
halber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie zum
Beispiel Einziehung- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden.
6.7.  Der  Kunde  ist  nicht  berechtigt,  wegen  Gewährleistungsansprüchen  oder
sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.  
Es ist somit keine „Kürzung“ einer ausgestellten Rechnung zulässig.
6.8.  Fristads behält sich ausdrücklich vor, die Zahlungsweise auf „Voraus-
kassa“ umzustellen.  
6.9.  Erfüllungsort  für  alle  Verpflichtungen  aus  Verträgen  zwischen  der  Fristads
und dem Kunden ist Salzburg.

7.  Eigentumsvorbehalt
Fristads  behält  sich  das  Eigentum  an  sämtlichen  von  Fristads  
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zu-
züglich Zinsen und Kosten vor.

8.  Gewährleistung und Einstehen für Mängel
8.1.  Fristads  ist  bei  Einhaltung  der  vereinbarten  Zahlungsbedingungen
verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktions-
fähigkeit  beeinträchtigenden  Mangel,  der  auf  einem  Fehler  der  Konstruktion,
des Materials oder der Ausführung beruht und der im Zeitpunkt der Übergabe
besteht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften
und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufge-
nommen  worden  sind,  können  keine  Gewährleistungsansprüche  abgeleitet
werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im
Vertrag separat vereinbart werden.
8.2.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Lieferge-
genstände  besondere  Gewährleistungsfristen  vereinbart  sind.  Der  Lauf  der
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ge-
mäß Punkt 6.1.
8.3.  Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Kunde die aufgetretenen
Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen
eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 8.2. hat Fristads Kan-
sas  nach  seiner  Wahl  am  Erfüllungsort  die  mangelhafte  Leistung  bzw.  den
mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu
lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
8.4.  Alle  im  Zusammenhang  mit  der Mängelbehebung  entstehenden  Nebenkosten
(zum Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit)
gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten beim Kunden sind
die  erforderlichen  Hilfskräfte,  Kleinmaterialen  usw.  unentgeltlich  beizustellen.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Fristads .
8.5.  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von
Fristads  bewirkter  Anordnung  und  Montage  ungenügender  Benüt-
zungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile die von Fristads an-
gegebene  Leistung,  nachlässiger  oder  unrichtiger  Behandlung,  insbesondere
bei  Nichtbeachtung  der  Waschanleitung  und  Verwendung  ungeeigneter  Be-
triebsmaterialen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden
beigestelltes  Material  zurückzuführen  sind.  Fristads  haftet  auch  nicht
für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Änderungen
auf  atmosphärische  Entladungen,  Überspannungen  und  chemische  Einflüsse
zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von
Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter
Waren übernimmt Fristads keine Gewähr.
8.6.  Warenrücksendungen,  denen  keine  Reklamation  zugrunde  liegt,  können  nur
mit vorheriger Zustimmung von Fristads und unter Abzug einer 38 %-
igen Manipulationsgebühr akzeptiert werden. Bei Akzeptanz der Anfrage sen-
det  Fristads  einen  Retourenschein,  der  der  Rücksendung  beigelegt
werden muss. Jede nicht angefragte Rücksendung wird unverzüglich und un-
bearbeitet an den Kunden (Absender) retourniert.  
  Warenrücksendungen  werden  von  Fristads  nur  angenommen,  wenn
der  Zustand  der  Ware  einen  Widerkauf  zulässt.  Die  Ware  muss  Original  ver-
packt sein und darf keine Verschmutzungen und/oder Beschädigungen aufwei-
sen. Ebenso muss ich der Original Barcode auf der Verpackung befinden; die
Verpackung muss frei von Preisauszeichnungen sein.  

9.  Datenschutz
9.1.  Die  Daten  des  Kunden  (Name,  Adresse,  Bestelldaten)  aus  dem  jeweiligen
Geschäftsfall  werden  grundsätzlich  nur  zu  Zwecken  der  Abwicklung  des  Ver-
trages,  insbesonders  zu  Verwaltungs-  und  Verrechnungszwecken,  automa-
tionsunterstützt  verarbeitet.  Aus  technischen  Gründen  kann  es  erforderlich
sein,  dass  die  Daten  des  Kunden  auf  dem  Server  eines  Dritten  gespeichert
werden,  wozu  der  Kunde  ausdrücklich  zustimmt.  Eine  sonstige  Übermittlung
der  Daten  des  Kunden  erfolgt  grundsätzlich  nur  im  Rahmen  der  Abwicklung
der vom Kunde gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder
Kreditkarteninstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jewei-
ligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von Fristads ).
9.2.  Der  Kunde  erteilt  seine  ausdrückliche  Zustimmung,  dass  ihn  Fristads  
oder auch Vertragspartner von Fristads Informationen über Waren o-
der Leistungen schriftlich oder per E-Mail zusenden oder ihn in sonstiger Weise
(zum Beispiel per Telefon) kontaktieren dürfen. Eine solche Zustimmung kann
jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.

10.  Rücktritt vom Vertrag
10.1. Voraussetzung  für  den  Rücktritt  des  Kunden  vom  Vertrag  ist,  sofern  keine
spezielle  Regelung  getroffen  wurde  und  kein  Vertrag  im  elektronischen  Ge-
schäftsverkehr (Fernabsatzgeschäft) vorliegt, ein Lieferverzug, der auf grobes
Verschulden von Fristads zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ab-
lauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge-
schriebenen Briefes geltend zu machen.
10.2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist Fristads berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung
der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn  Bedenken  hinsichtlich  der  Zahlungsfähigkeit  des  Kunden  entstanden
sind  und  dieser  auf  Begehren  von  Fristads  weder  Vorauszahlung
leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
10.3. Unbeschadet  der  Schadenersatzansprüche  von  Fristads  ,  einschließlich
vorprozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistun-
gen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt
auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen
wurde  sowie  für  von  Fristads  erbrachte  Vorbereitungshandlungen.
Fristads steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung be-
reits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

11.  Haftung
11.1. Die  vorvertragliche,  vertragliche  und  außervertragliche  Haftung  von  Fristads
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungs-
begrenzung  auch  im  Falle  des  Verschuldens  eines  Erfüllungsgehilfen  von
Fristads  gilt.  Die  Haftungsbegrenzung  gilt  nicht  für  die  Haftung  von
Fristads nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde hat das Vorlie-
gen  von  grober  Fahrlässigkeit  oder  Vorsatz  jedenfalls  zu  beweisen.  Die  Haf-
tung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögens-
schäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus An-
sprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen.
11.2. Ansprüche des Kunden sind insbesonders ausgeschlossen, wenn Fehler auf
a) unsachgemäße Behandlung der Ware,
b) unsachgemäße Installation oder
c) die  Nichtbeachtung  der  Bedienungsanleitung  durch  den  Kunden  zurückzu-
führen sind.
11.3. Fristads  haftet  für  Personenschäden  im  Rahmen  der  gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit  von  Fristads  oder  ihren  Erfüllungsgehilfen  beschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung von Fristads nach dem Produkthaf-
tungsgesetz. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist weiters jede Haftung
von  Fristads  für  entgangenen  Gewinn,  Betriebsunterbrechungsschä-
den, Informations- bzw. Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ausdrücklich
ausgeschlossen.

12.  Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
12.1. Wird  eine  Ware  von  Fristads  aufgrund  von  Konstruktionsangaben,
Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt,
hat der Kunde Fristads bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten
schad- und klaglos zu halten.
12.2. Ausführungsunterlagen  wie  zum  Beispiel  Pläne,  Skizzen  und  sonstige  techni-
sche Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets geistiges Eigentum von Fristads und unterliegen
den  einschlägigen  gesetzlichen  Bestimmungen  hinsichtlich  Vervielfältigung,
Nachahmung, Wettbewerb usw. Etwaige eingeräumte Nutzungsrechte von Lo-
gos, URL Adressen, Bilder, Grafiken usw. können jederzeit, ohne Angaben von
Gründen, durch Fristads einseitig wiederrufen werden.

13.  Allgemeines
Falls  einzelne  Bestimmungen  des  Vertrages  oder  dieser  Bestimmung  unwirk-
sam  sein  sollten,  wird  die  Wirksamkeit  der  übrigen  Bestimmungen  nicht  be-
rührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestreb-
ten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.  

14.  Gerichtsstand und Recht
Zur  Entscheidung  aller  aus  dem  Vertrag  entstehenden  Streitigkeiten  -  ein-
schließlich  solcher  über  sein  Bestehen  oder  Nichtbestehen  –  ist  das  sachlich
zuständige Gericht für die Stadt Salzburg ausschließlich zuständig. Der Vertrag
unterliegt  österreichischem  Recht  unter  Ausschluss  der  Weiterverweisungs-
normen. Die Anwendung des UNICTRAL-Übereinkommens der Vereinten Nati-
onen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
​​​​​​​
15. Outdoor Bekleidung
Die Outdoor Bekleidung ist nicht Teil der Fristads und Kansas Workwear Linie.
Sie hält nicht denselben Anforderungen stand und wurde dafür auch nicht entwickelt.
Diese Bekleidung ist nicht Industriewäsche geeignet, bitte beachten Sie die
Pflegeanleitung im inneren des Produkts. Die Outdoor Bekleidung ist von
Punkt 10. Rücktritt vom Vertrag ausgenommen. Sie kann nicht retourniert
werden.

Ausgabe
Dezember 2022